Reform der Grundsteuer
Information für alle Immobilieneigentümer
„Immer wieder ändert sich das Steuerrecht: Im heutigen Update zur Grundsteuerreform geht es um die Abgabefrist für die von den Grundstückseigentümern elektronisch abzugebende Feststellungserklärung. Sie ist nach derzeitigem Stand der 31.10.2022, die Übermittlung soll ab dem 01.07.2022 möglich sein. Die Feststellungserklärung ist die Basis für den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid, die das Finanzamt ausstellt. Beide sind keine Zahlungsaufforderungen. Ab dem Jahr 2025 wird die neu berechnete Grundsteuer auf Grundlage des Grundsteuerbescheides der Gemeinde fällig. Bis dahin gelten die bestehenden Regelungen fort.
Der Text ersetzt keine Einzelfallbetrachtung. Jede Haftung, insbesondere für die Richtigkeit der Angaben, ist ausgeschlossen.“
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen haben wir in diesem Dokument zusammengefasst.
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