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Erfolg beim Bundesfinanzhof: Schlußfolgerungen müssen schlüssig sein

In mehreren Verfahren vor dem Finanzgericht haben wir uns erfolgreich gegen die vereinfachenden Schlussfolgerungen der Finanzverwaltung und des Finanzgerichts gewandt: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201910179/

Der Bundesfinanzhof bestätigte unsere Auffassung und den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten, wenn es die Entscheidung des Finanzgerihcts maßgeblich auf eine Zeugenaussage oder Unterlagen stützt, wobei weder die protokollierten Bekundungen des Zeugen noch die in den Akten befindlichen Unterlagen die durch das FG gezogenen Schlussfolgerungen stützen.

Im wesentlichen hat sich die Finanzverwaltung und das Finanzgericht zur Begründung eines inländischen Wohnsitz darauf gestützt, dass eine eingerichtete Wohnung vorlag. Die Schlußfolgerungen hieraus im Hinblick auf eine tatsächliche Nutzung der Wohnung im notwendigen Umfang konnte auch der Bundesfinanzhof nicht nachvollziehen.

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