Durchsetzung von Einsichtnahmerechten kann nicht durch Verweis auf ein „Kellerzimmer“ erschwert werden
In diesem Fall sollte das – gerichtlich erstrittene – Recht auf Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen einer GmbH durch unsere Mandantin dadurch vereitelt werden, dass nur ein kleiner Kellerraum zu Verfügung gestellt wurde. Dies hat das OLG Frankfurt nicht mitgemacht:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/Corona_und_Einsichtsrechte
Zurück